Kaum eine Branche stellt so hohe Anforderungen an die Dienstplanung wie die Pflege. Unterbesetzung gefährdet unmittelbar die Versorgungsqualität, Überlastung erhöht das Risiko von Fehlern und Fluktuation. Gleichzeitig gelten strenge gesetzliche Vorgaben — vom Arbeitszeitgesetz bis zu einrichtungsspezifischen Personalschlüsseln.

Die drei Besonderheiten der Pflege-Dienstplanung

1. Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterliegen anderen rechtlichen Regelungen als reguläre Arbeitszeit und müssen getrennt von ihr erfasst werden. Eine Dienstplan-Software für die Pflege muss diese Zeiten gesondert abbilden können und bei der Abrechnung entsprechend unterstützen — wird hier mit der falschen Kategorie geplant, drohen sowohl rechtliche als auch lohnrelevante Folgefehler.

2. Qualifikations-Matching

Nicht jede Pflegekraft darf jede Schicht übernehmen. Examiniertes Personal, Fachweiterbildungen und gesetzlich vorgeschriebene Fachkraftquoten müssen bei der Zuteilung berücksichtigt werden. Software, die Qualifikationen als Filterkriterium in die automatische Planung einbezieht, verhindert, dass eine Schicht zwar "voll", aber fachlich unterbesetzt ist.

3. Personalschlüssel und Mindestbesetzung

Über den ganzen Tag hinweg muss eine Mindestbesetzung mit der richtigen Qualifikationsverteilung sichergestellt sein. Dienstplan-Software sollte den Soll-Personalschlüssel je Schicht definieren können und automatisch warnen, wenn eine geplante Schicht darunter fällt.

Eine stationäre Pflegeeinrichtung mit 45 Mitarbeitenden, die von Excel auf eine digitale Lösung umgestellt hat, reduzierte den wöchentlichen Planungsaufwand von 8–10 auf 2–3 Stunden — bei gleichzeitig automatischer Prüfung von ArbZG und Personalschlüssel.

Rechtlicher Rahmen: ArbZG gilt auch in der Pflege

Die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitgesetzes gelten uneingeschränkt: maximal 8 Stunden werktäglich (ausnahmsweise bis 10 Stunden mit Ausgleich), mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen Schichten, Pausen ab 30 Minuten bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit. Details dazu in unserem Artikel zur ArbZG-Konformität. In der Pflege kommen durch Schichtdienst mit Nacht- und Wochenendarbeit zusätzliche Komplexitäten hinzu, etwa bei der Einhaltung von Ruhezeiten über Wochenenden mit Doppelschichten.

Welche Anbieter eignen sich?

In unserem Gesamtranking zeigt sich: Aplano wird häufig von kleineren bis mittelgroßen Pflegeeinrichtungen und sozialen Einrichtungen genutzt — Nutzerbewertungen heben besonders die einfache Bedienung für Teams mit wechselnder Belegschaft hervor. Spezialisierte Nischenanbieter wie Planovo bilden Pflege-spezifische Tarifverträge und Bereitschaftsdienste teils noch granularer ab. Für sehr große Träger mit mehreren Standorten und komplexen Tarifstrukturen lohnt sich der Blick auf ATOSS, das in unserem Ranking die höchste Punktzahl bei automatisierter Bedarfsplanung erzielt — allerdings bei deutlich höherem Preis und längerer Einarbeitungszeit.

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Häufige Fragen

Welche Dienstplan-Software eignet sich für Pflegeeinrichtungen?

Aplano und spezialisierte Anbieter wie Planovo decken die typischen Anforderungen der Pflege ab, darunter ArbZG-Konformität, Qualifikations-Matching und die Planung von Bereitschaftsdiensten. Größere Einrichtungen mit komplexen Tarifstrukturen prüfen zusätzlich ATOSS.

Müssen Bereitschaftsdienste anders erfasst werden als reguläre Arbeitszeit?

Ja. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterliegen anderen rechtlichen Regelungen als reguläre Arbeitszeit und müssen getrennt erfasst werden. Eine geeignete Dienstplan-Software bildet beide Zeitarten ab und unterstützt bei der korrekten Abrechnung.

Quellen

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG), §§ 3–5 — Bundesministerium der Justiz
  • Praxisbeispiele aus Anbieter-Fallstudien, Stand 2026