Warum Zeiterfassung in Kitas 2026 kein optionales Thema mehr ist

Seit dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 und der darauf folgenden deutschen Rechtsprechung steht fest: Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Für Kitas, Krippen, Horte und andere Bildungseinrichtungen bedeutet das: Auch Erzieherinnen, Sozialassistenten, Springerinnen und Leitungskräfte müssen lückenlos dokumentiert werden – inklusive Überstunden, Pausen und Rufbereitschaften.

Viele Träger – ob kommunal, kirchlich oder frei gemeinnützig – haben diese Anforderung noch immer nicht vollständig umgesetzt. Das Risiko: Bei einer Betriebsprüfung oder im Streitfall können fehlende Aufzeichnungen zu empfindlichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Hinzu kommt, dass Tarifverträge wie der TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) eigene Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen und Mehrarbeit enthalten, die ohne zuverlässige Zeiterfassung kaum einzuhalten sind.

Zahlen, die aufhorchen lassen: Laut einer Befragung des Deutschen Kitaverbands (2025) erfassen noch rund 42 % aller befragten Kita-Träger die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden ausschließlich analog – also per Papierliste oder einfacher Excel-Tabelle. Gleichzeitig berichten 67 % der Leitungen, dass Überstunden „regelmäßig" nicht korrekt dokumentiert werden.

Besonderheiten der Arbeitszeiterfassung im Kita-Bereich

Bildungseinrichtungen unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht von klassischen Gewerbebetrieben, was die Zeiterfassung anspruchsvoller macht:

1. Mittelbare pädagogische Arbeit (mipa)

Erzieherinnen und Erzieher leisten neben der direkten Betreuung sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit: Elterngespräche vorbereiten, Portfolios pflegen, Konzepte weiterentwickeln, Teamgespräche führen. Laut TVöD SuE steht Fachkräften hierfür ein festgelegter Anteil ihrer Arbeitszeit zu – in vielen Bundesländern 15–25 % der Wochenarbeitszeit. Ohne genaue Zeiterfassung ist nicht nachvollziehbar, ob dieser Anspruch eingehalten wird.

2. Flexible Öffnungszeiten und Schichtbetrieb

Viele Kitas sind heute zwischen 6:30 und 17:30 Uhr oder länger geöffnet. Das erfordert Früh-, Mittel- und Spätdienste sowie Springer-Kräfte für Krankheitsausfälle. Jede dieser Schichten muss individual exakt erfasst werden – inklusive tatsächlicher Anwesenheit, nicht nur geplanter Zeiten. Mehr dazu lesen Sie im Artikel zu Dienstplanung in Kitas & Bildungseinrichtungen.

3. Teilzeit, Minijobs und befristete Verträge

Der Kita-Bereich lebt von Teilzeitkräften: Viele Fachkräfte arbeiten 20, 25 oder 30 Stunden pro Woche, hinzu kommen Aushilfen und Praktikantinnen mit eigenen Regelungen. Für Minijobber gelten gesonderte Dokumentationspflichten (insbesondere zur Einhaltung der Stundengrenzen). Wer diese Übersicht verliert, riskiert ungewollte Sozialversicherungspflicht durch Überschreitung der Grenzen.

4. Urlaubsansprüche und Schließzeiten

Kitas haben in der Regel jährliche Schließzeiten – Weihnachten, Ostern, Sommerferien. Diese müssen sorgfältig mit dem Urlaubsanspruch der Mitarbeitenden verrechnet werden. Gleichzeitig entstehen in Ferienzeiten häufig Überstunden oder Minusstunden, die über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden sollen. Wie das korrekt funktioniert, erklärt unser Artikel zu Arbeitszeitkonten für KMU.

Technische Anforderungen an eine Zeiterfassungslösung für Kitas

Nicht jede Software, die für den Einzelhandel oder die Gastronomie entwickelt wurde, passt auch für eine Kita. Diese Funktionen sollte eine Lösung für Bildungseinrichtungen mitbringen:

Tarifrecht TVöD SuE: Was die Zeiterfassung leisten muss

Wer seine Mitarbeitenden nach TVöD SuE vergütet, kennt die komplexen Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit: Mehrarbeitsstunden entstehen erst, wenn die individuelle vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten wird – nicht die Regelarbeitszeit der Vollkraft. Das bedeutet: Eine Teilzeitkraft mit 25-Stunden-Vertrag leistet erst ab der 26. Stunde Mehrarbeit. Eine Software muss diese individuelle Grenze pro Mitarbeitenden kennen und automatisch ausweisen.

Zudem sieht der TVöD SuE Zeitzuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nacht- und Spätdienste vor. Diese Zuschläge können nur dann korrekt abgerechnet werden, wenn das Erfassungssystem die Schichtlage exakt kennt. Lesen Sie dazu auch: Schichtzulagen & Nachtzuschläge: Was KMU 2026 wissen müssen.

Praxisbeispiel: Kita-Verbund mit 4 Einrichtungen

Ein gemeinnütziger Träger in Nordrhein-Westfalen betreibt vier Kitas mit insgesamt 58 Mitarbeitenden – davon 38 in Teilzeit und 6 Minijobber. Vor der Digitalisierung der Zeiterfassung führte jede Einrichtungsleitung eigene Excel-Listen. Die Folge: Jede Monatsabrechnung kostete die Verwaltung rund 12 Arbeitsstunden für manuelle Kontrolle und Korrekturen. Hinzu kamen regelmäßig Streitigkeiten über nicht gebuchte Überstunden.

Nach der Einführung einer integrierten Dienstplan- und Zeiterfassungssoftware – der Träger entschied sich für Aplano – sanken die administrativen Aufwände auf unter 3 Stunden pro Monat. Alle Leitungen haben nun Echtzeit-Einblick in Soll-Ist-Abweichungen, Urlaubskonten und Überstunden. Gleichzeitig können Mitarbeiterinnen ihre Zeiten bequem per App stempeln.

Schritt-für-Schritt: Zeiterfassung in der Kita einführen

Wie ein professionell geplanter Software-Wechsel gelingt, beschreiben wir ausführlich in: Dienstplan-Software einführen: So gelingt der Wechsel 2026.

Fazit: Zeiterfassung in der Kita ist Qualitätssicherung

Korrekte Arbeitszeiterfassung schützt nicht nur vor Bußgeldern und Nachzahlungen – sie ist auch ein entscheidender Faktor für die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in einem ohnehin belastenden Berufsfeld. Wenn Überstunden verschwinden oder mipa-Zeiten nicht anerkannt werden, steigt die Fluktuation. Faire, transparente und nachvollziehbare Zeiterfassung ist deshalb auch ein Instrument der Mitarbeiterbindung – und damit letztlich der pädagogischen Qualität.

Zeiterfassung für Ihre Kita oder Bildungseinrichtung gesucht?

Vergleichen Sie jetzt kostenlos die besten Dienstplan- und Zeiterfassungs-Lösungen für den Sozial- und Bildungsbereich – zugeschnitten auf TVöD, Teilzeit und DSGVO.

Zum Ranking →

Häufige Fragen

Sind Kitas zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet?

Eine explizite Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung gibt es bislang nicht – jedoch sind Arbeitgeber seit dem EuGH-Urteil 2019 und der anschließenden deutschen Rechtsprechung verpflichtet, die Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch und nachweisbar zu dokumentieren. Papier und Excel sind theoretisch zulässig, aber in der Praxis fehleranfällig und kaum revisionssicher. Elektronische Systeme sind für Kitas mit mehreren Mitarbeitenden und komplexen Schichtmodellen klar zu empfehlen.

Was ist mittelbare pädagogische Arbeit (mipa) und wie wird sie erfasst?

Mittelbare pädagogische Arbeit (mipa) bezeichnet alle Tätigkeiten, die indirekt der Betreuung zugutekommen: Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Teamsitzungen, Dokumentation und Fortbildungen. Laut TVöD SuE haben Fachkräfte Anspruch auf einen festgelegten mipa-Anteil an ihrer Arbeitszeit (je nach Bundesland und Einrichtung 15–25 %). Eine gute Zeiterfassungssoftware erlaubt es, verschiedene Arbeitszeittypen zu buchen, sodass mipa-Zeiten separat ausgewiesen und kontrolliert werden können.

Quellen

  • Deutscher Kitaverband: Befragung zur Digitalisierung in Kitas 2025 (Berlin, 2025)
  • TVöD SuE (Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst), aktuelle Fassung 2025/2026
  • EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019, Az. C-55/18 (CCOO / Deutsche Bank) zur Arbeitszeiterfassungspflicht