Warum Zahnarztpraxen die Zeiterfassung ernst nehmen müssen

Eine Zahnarztpraxis mit vier Behandlern, sechs Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und zwei Teilzeitkräften für Rezeption und Reinigung – das ist eine typische mittelgroße Praxis in Deutschland. Auf den ersten Blick erscheint die Personalplanung überschaubar. In der Praxis jedoch ist die Arbeitszeiterfassung ein häufig unterschätztes Thema, das 2026 durch die gesetzliche Nachweispflicht deutlich an Relevanz gewonnen hat.

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September 2022 und der darauf aufbauenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sind Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – verpflichtet, die tatsächlichen Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten täglich, objektiv und verlässlich zu erfassen. Zahnarztpraxen genießen dabei keine Sonderstellung. Wer auf Excel-Listen oder handschriftliche Stundenzettel setzt, riskiert Bußgelder von bis zu 30.000 Euro je Verstoß.

Zahlen zum Nachdenken: Laut einer Befragung des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) aus 2025 erfassten rund 38 % der Arzt- und Zahnarztpraxen mit weniger als 20 Beschäftigten die Arbeitszeiten noch immer ausschließlich manuell oder gar nicht. Das Risiko einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde ist damit real.

Besonderheiten der Zeiterfassung in der Zahnarztpraxis

Im Vergleich zu anderen Branchen bringt die Zahnarztpraxis einige strukturelle Besonderheiten mit, die die Zeiterfassung komplex machen:

Rechtliche Grundlagen 2026 auf einen Blick

Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben, die Zahnarztpraxen kennen müssen:

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

In der Praxis begegnen uns immer wieder dieselben Schwachstellen:

Eine integrierte Dienstplan- und Zeiterfassungslösung wie Aplano ermöglicht es, für jede Mitarbeiterkategorie – ob Vollzeit-ZFA, Minijobber oder Azubi – ein eigenes Zeitkonto zu führen und Abweichungen vom Sollplan sofort sichtbar zu machen. Das spart nicht nur Zeit bei der Lohnvorbereitung, sondern schützt die Praxis auch rechtlich.

Zeiterfassung: Welche Methode passt zur Zahnarztpraxis?

Grundsätzlich stehen drei Methoden zur Auswahl:

Für die meisten Zahnarztpraxen empfiehlt sich eine Kombination aus App und stationärer Erfassung: Das Behandlungsteam nutzt die App, das Rezeptionspersonal ein Tablet oder PC-Terminal. Wichtig ist, dass alle Daten in einem System zusammenlaufen und die Verbindung zur Dienstplanung hergestellt ist – so entfällt doppeltes Eintragen.

Wer Dienstplan und Zeiterfassung noch getrennt führt, sollte den Artikel Zeiterfassung & Dienstplanung integriert: So sparen KMU 2026 lesen – die Einsparungen bei Verwaltungsaufwand sind erheblich.

Schritt-für-Schritt: Zeiterfassung in der Zahnarztpraxis einführen

Der Wechsel von manueller zu digitaler Zeiterfassung muss nicht aufwändig sein. Ein bewährter Fahrplan:

Detaillierte Hinweise zur Softwareeinführung finden Sie im Artikel Dienstplan-Software einführen: So gelingt der Wechsel 2026.

Fazit: Rechtssicherheit zahlt sich aus

Zahnarztpraxen stehen vor denselben arbeitsrechtlichen Anforderungen wie jeder andere Arbeitgeber – die Branche bietet keinen Schutzraum. Wer 2026 noch auf Zettel und Excel setzt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Nachzahlungen und Vertrauensverlust im Team. Digitale Zeiterfassungslösungen amortisieren sich bereits bei mittleren Praxen innerhalb weniger Monate durch weniger Verwaltungsaufwand und korrektere Lohnabrechnungen. Aplano etwa lässt sich ohne IT-Vorkenntnisse einrichten und deckt die typischen Anforderungen einer Zahnarztpraxis vollständig ab – vom Minijobberkonto bis zur Überstundenverwaltung für ZFA.

Zeiterfassung für Ihre Zahnarztpraxis gesucht?

Vergleichen Sie die besten Lösungen für Praxen und finden Sie mit unserem Ranking die passende Software für Ihr Team.

Zum Ranking →

Häufige Fragen

Müssen Zahnarztpraxen die Arbeitszeiten aller Mitarbeitenden erfassen – auch Minijobber?

Ja. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Für Minijobber ist die Pflicht sogar besonders streng: Das Mindestlohngesetz schreibt eine tägliche Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit vor, die mindestens zwei Jahre aufzubewahren ist.

Gilt eine Fortbildung als Arbeitszeit und muss sie erfasst werden?

Ja, wenn die Fortbildung auf Anweisung oder im Interesse des Arbeitgebers stattfindet – was bei den meisten praxisrelevanten Kursen (z. B. Röntgenbescheinigung, Hygienebeauftragung) der Fall ist. Diese Zeiten müssen erfasst und in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.

Quellen

  • Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21 (Zeiterfassungspflicht)
  • Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa): Arbeitszeiterfassung in kleinen Betrieben – Erhebung 2025
  • Bundeszahnärztekammer / FVDZ: Manteltarifvertrag Zahnmedizinische Fachangestellte, Stand 2025